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Inhaberin: Dr. Birgitt Legrand

Steuernummer: 05307/19127

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von " Et in terra "

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen „Et in terra" und seinen Kunden. Die AGBs werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

2. Auftragserteilung
Der Übersetzungsauftrag erfolgt per Telefon, Fax, Email oder über den Postweg. Auf Anfrage des Kunden kann „Et in terra" diesem einen schriftlichen Kostenvoranschlag per Email, Fax oder über die Post zukommen lassen. Die verbindlichen Preise sind diejenigen, die bei der Bestellung auf der Internetseite von „Et in terra" stehen, es sei denn es wurde im Kostenvoranschlag oder bei der Bestätigung der Auftragserteilung ein anderer Tarif vereinbart.
Der Kunde muss „Et in terra" über besondere Formen der Ausführung informieren (Datenträger, Anzahl der Kopien, usw.). Für die Übersetzung notwendige Informationen und Unterlagen, müssen „Et in terra" unaufgefordert und rechtzeitig vom Kunden zur Verfügung gestellt werden (Glossar des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen usw.). Wenn die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, muss der Kunde „Et in terra" eine Kopie zur Korrektur übergeben.
Das für die Übersetzung vorgesehene Dokument muss „Et in terra" unbedingt als Kopie überlassen werden, niemals im Original. „Et in terra" weist jegliche Verantwortung beim Verlust von originalen Unterlagen zurück.

3. Ausführungen durch Dritte
Sofern „Et in terra" dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, darf die Übersetzung in Zusammenarbeit mit Kollegen ausgeführt werden. Dabei haftet „Et in terra" nur für eine sorgfältige Auswahl eines Übersetzers. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von „Et in terra" eingesetzten Dritten ist nur mit der Einwilligung von "Et in terra" erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und "Et in terra".

4. Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Außer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, verstehen sich die Preise in Euro. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangt werden. Alle genannten Preise in den Angeboten und Rechnungen von „Et in terra" sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, es gilt die Regelung für Kleinunternehmen nach §19, Absatz 1 (UStG).

5. Lieferfristen
Lieferfristen einer Übersetzung, d.h. die Frist zwischen dem Empfang der Auftragsbestätigung und der Absendung der Übersetzung, werden im Kostenvoranschlag und bei der Bestätigung des Auftrags genannt. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein, die eventuell verlängert werden. Eine Bestellung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden abgeschickt wurde.

6. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
„Et in terra" haftet nicht für Schäden, die durch Netzwerk- und Serverfehler oder Informatikviren entstehen. Störungen, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Leitungs- und Übertragungsstörungen im Internet sind ebenfalls von „Et in terra" nicht zu vertretende Hindernisse. In solchen Ausnahmefällen kann „Et in terra" ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn „Et in terra" aus wichtigem Grunde seinen Betrieb, insbesondere den Online-Service, für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt.
„Et in terra" haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder jeglicher anderer Übertragung ist der Kunde für eine unverzügliche endgültige Überprüfung der Dateien und Texte zuständig. „Et in terra" empfiehlt dem Kunden bei der Lektüre der übertragenen Informatikdokumente ein Antivirenprogramm zu benutzen. Schadensersatzansprüche der oben genannten Schäden können nicht anerkannt werden.

7. Anwendungsbereich der Übersetzung und Haftung
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich werden, fertigt „Et in terra" die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig an. Besondere Stilfragen sind nicht Aufgabe der Übersetzung.
Der Auftraggeber hat das Recht die Korrektur eventueller Fehler in der Übersetzung innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Übersetzung zu fordern. Erhält „Et in terra" innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
Rügt der Auftraggeber innerhalb der oben genannten 7-Tages-Frist „Et in terra" für einen objektiv vorhandenen und erheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben. „Et in terra" muss zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. Dies gilt auch für Eilaufträge.
Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Kunde das Recht auf einen Preisnachlass oder zusätzliche Veränderungen.
Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. „Et in terra" haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
„Et in terra" weist jegliche Verantwortung für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden, von sich.
Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, insbesondere wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.
Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er „Et in terra" vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne unsere Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Wird „Et in terra" aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Auftraggeber in vollem Umfang von der Haftung frei.

8. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
Jeglicher Rücktritt von einer Bestellung muss spätestens am folgenden Tag nach der Bestätigung der Übersetzungsausführung erfolgen. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von „Et in terra" unangemessen lange überschritten worden ist und der Auftraggeber „Et in terra" zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

9. Abtretungsrecht
Der Kunde darf die Rechte aus einem Vertrag nur mit der schriftlichen Zustimmung von „Et in terra" abtreten.

10. Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig. „Et in terra" hat bei Bestellungen über 10.000 Wörter das Recht eine Anzahlung, die 100% des Gesamtbetrages erreichen kann, vor der Ausführung der Übersetzung zu verlangen. Bei jeder Bestellung, die von einer Privatperson oder einem Unternehmen, das nicht im deutschen oder französischen Handelsregister eingetragen ist, vorgenommen wird, verlangt „Et in terra" Vorkasse.
Bei Überschreitung der 15-Tage-Frist werden eine Mahngebühr und Verzugszinsen berechnet.

11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Übersetzung, bleibt sie Eigentum von „Et in terra" und der Auftraggeber hat noch kein Nutzungsrecht.

12. Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte, sowie für deren Beschädigung oder Verlust sowohl auf elektronischem Transportweg wie auf dem Postweg haftet „Et in terra" nicht. Der Kunde wird darum gebeten den korrekten Empfang der Unterlagen zu bestätigen.

13. Geheimnisschutz
Alle Texte werden vertraulich behandelt und „Et in terra" verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des vorliegenden Vertrages bekannt werden.
Die gesammelten Informationen werden ausschließlich für die Durchführung des Auftrages benutzt und können nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Zusammenarbeit mit Kollegen, die auch an das Berufsgeheimnis gebunden sind, verstößt nicht dagegen.
Falls bei der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten Informationen von unbefugten Dritten abgefangen werden, kann „Et in terra" nicht zur Verantwortung gezogen werden.

14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen unterliegen dem deutschen Recht.
Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Emmendingen (Baden-Württemberg, Deutschland).

15. Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.