
Inhaberin: Dr. Birgitt Legrand
Steuernummer: 05307/19127
Allgemeine Geschäftsbedingungen von " Et in terra "
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Et in terra"
und seinen Kunden. Die AGBs werden vom Kunden durch die Auftragserteilung
anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
2. Auftragserteilung
Der Übersetzungsauftrag erfolgt per Telefon, Fax, Email oder
über den Postweg. Auf Anfrage des Kunden kann Et in
terra" diesem einen schriftlichen Kostenvoranschlag per Email,
Fax oder über die Post zukommen lassen. Die verbindlichen
Preise sind diejenigen, die bei der Bestellung auf der Internetseite
von Et in terra" stehen, es sei denn es wurde im Kostenvoranschlag
oder bei der Bestätigung der Auftragserteilung ein anderer
Tarif vereinbart.
Der Kunde muss Et in terra" über besondere Formen
der Ausführung informieren (Datenträger, Anzahl der
Kopien, usw.). Für die Übersetzung notwendige Informationen
und Unterlagen, müssen Et in terra" unaufgefordert
und rechtzeitig vom Kunden zur Verfügung gestellt werden
(Glossar des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen usw.).
Wenn die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, muss der Kunde
Et in terra" eine Kopie zur Korrektur übergeben.
Das für die Übersetzung vorgesehene Dokument muss Et
in terra" unbedingt als Kopie überlassen werden, niemals
im Original. Et in terra" weist jegliche Verantwortung
beim Verlust von originalen Unterlagen zurück.
3. Ausführungen durch Dritte
Sofern Et in terra" dies für zweckmäßig
oder erforderlich erachtet, darf die Übersetzung in Zusammenarbeit
mit Kollegen ausgeführt werden. Dabei haftet Et in
terra" nur für eine sorgfältige Auswahl eines Übersetzers.
Kontakt zwischen dem Kunden und einem von Et in terra"
eingesetzten Dritten ist nur mit der Einwilligung von "Et
in terra" erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung
nur zwischen dem Kunden und "Et in terra".
4. Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Außer auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden, verstehen sich die Preise in Euro. Bei umfangreichen
Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten
entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangt werden. Alle
genannten Preise in den Angeboten und Rechnungen von Et
in terra" sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, es gilt die
Regelung für Kleinunternehmen nach §19, Absatz 1 (UStG).
5. Lieferfristen
Lieferfristen einer Übersetzung, d.h. die Frist zwischen
dem Empfang der Auftragsbestätigung und der Absendung der
Übersetzung, werden im Kostenvoranschlag und bei der Bestätigung
des Auftrags genannt. Sie können immer nur voraussichtliche
Termine sein, die eventuell verlängert werden. Eine Bestellung
gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden abgeschickt
wurde.
6. Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung
des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
Et in terra" haftet nicht für Schäden, die
durch Netzwerk- und Serverfehler oder Informatikviren entstehen.
Störungen, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse
und Verkehrsstörungen, Leitungs- und Übertragungsstörungen
im Internet sind ebenfalls von Et in terra" nicht zu
vertretende Hindernisse. In solchen Ausnahmefällen kann Et
in terra" ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Das gleiche gilt, wenn Et in terra" aus wichtigem Grunde
seinen Betrieb, insbesondere den Online-Service, für eine
bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt.
Et in terra" haftet ebenfalls nicht für Schäden,
die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail
oder jeglicher anderer Übertragung ist der Kunde für
eine unverzügliche endgültige Überprüfung
der Dateien und Texte zuständig. Et in terra"
empfiehlt dem Kunden bei der Lektüre der übertragenen
Informatikdokumente ein Antivirenprogramm zu benutzen. Schadensersatzansprüche
der oben genannten Schäden können nicht anerkannt werden.
7. Anwendungsbereich der Übersetzung und Haftung
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen
Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus
der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich
werden, fertigt Et in terra" die Übersetzung nach
bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß
und grammatikalisch richtig an. Besondere Stilfragen sind nicht
Aufgabe der Übersetzung.
Der Auftraggeber hat das Recht die Korrektur eventueller Fehler
in der Übersetzung innerhalb von einer Woche nach Erhalt
der Übersetzung zu fordern. Erhält Et in terra"
innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Einwendungen, so gilt
die Übersetzung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet
in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen
eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
Rügt der Auftraggeber innerhalb der oben genannten 7-Tages-Frist
Et in terra" für einen objektiv vorhandenen und
erheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich
zu beschreiben. Et in terra" muss zunächst Gelegenheit
zur Nachbesserung gegeben werden. Dies gilt auch für Eilaufträge.
Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Kunde
das Recht auf einen Preisnachlass oder zusätzliche Veränderungen.
Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert
des betreffenden Auftrages begrenzt. Et in terra" haftet
nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten ein.
Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Et in terra" weist jegliche Verantwortung für
Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige,
unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung
gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte
oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht wurden,
von sich.
Gibt der Kunde den Verwendungszweck der Übersetzung nicht
an, insbesondere wenn sie zu veröffentlichen ist oder für
Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens
verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den
Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer
mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt
werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust
des Unternehmens führt.
Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen
ist oder lässt er Et in terra" vor Drucklegung
keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne unsere Freigabe,
so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Wird Et
in terra" aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung
des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche
Dritter geltend gemacht, so stellt uns der Auftraggeber in vollem
Umfang von der Haftung frei.
8. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
Jeglicher Rücktritt von einer Bestellung muss spätestens
am folgenden Tag nach der Bestätigung der Übersetzungsausführung
erfolgen. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde nur berechtigt,
wenn die Lieferfrist von Et in terra" unangemessen
lange überschritten worden ist und der Auftraggeber Et
in terra" zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt
hat.
9. Abtretungsrecht
Der Kunde darf die Rechte aus einem Vertrag nur mit der schriftlichen
Zustimmung von Et in terra" abtreten.
10. Zahlungsbedingungen
Das Honorar ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum netto
fällig. Et in terra" hat bei Bestellungen über
10.000 Wörter das Recht eine Anzahlung, die 100% des Gesamtbetrages
erreichen kann, vor der Ausführung der Übersetzung zu
verlangen. Bei jeder Bestellung, die von einer Privatperson oder
einem Unternehmen, das nicht im deutschen oder französischen
Handelsregister eingetragen ist, vorgenommen wird, verlangt Et
in terra" Vorkasse.
Bei Überschreitung der 15-Tage-Frist werden eine Mahngebühr
und Verzugszinsen berechnet.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Übersetzung,
bleibt sie Eigentum von Et in terra" und der Auftraggeber
hat noch kein Nutzungsrecht.
12. Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf
Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche
Übertragung der Texte, sowie für deren Beschädigung
oder Verlust sowohl auf elektronischem Transportweg wie auf dem
Postweg haftet Et in terra" nicht. Der Kunde wird darum
gebeten den korrekten Empfang der Unterlagen zu bestätigen.
13. Geheimnisschutz
Alle Texte werden vertraulich behandelt und Et in terra"
verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu
bewahren, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des
vorliegenden Vertrages bekannt werden.
Die gesammelten Informationen werden ausschließlich für
die Durchführung des Auftrages benutzt und können nicht
an Dritte weitergegeben werden. Die Zusammenarbeit mit Kollegen,
die auch an das Berufsgeheimnis gebunden sind, verstößt
nicht dagegen.
Falls bei der elektronischen Übermittlung von Texten und
Daten Informationen von unbefugten Dritten abgefangen werden,
kann Et in terra" nicht zur Verantwortung gezogen werden.
14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen
unterliegen dem deutschen Recht.
Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher
Gerichtsstand für beide Teile Emmendingen (Baden-Württemberg,
Deutschland).
15. Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit
der übrigen.